Gepostet: 26.07.2019
Ingenieurbüro R. illmann
Was ist ein „Beratender Ingenieur“?
Der Titel “Beratender Ingenieur” ist gesetzlich geschützt und entspricht einem Qualitätssiegel. Er erfordert unter anderem Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und mehrjährige Praxiserfahrung. Die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer ist Pflicht. Die Bezeichnung „Beratender Ingenieur“ darf führen, wer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist.
Beratende Ingenieure sind dem Gemeinwohl verpflichtet und üben ihre Tätigkeit selbständig aus. Ihre Unabhängigkeit bedeutet die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen. Als unabhängige Planer oder Berater sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Regeln verpflichtet. Mit ihrer praktischen Erfahrung und fachlichen Expertise sind sie ideale Partner für alle Bereiche ihrer fachspezifischen Dienstleistung.
Der Titel “Beratender Ingenieur” ist gesetzlich geschützt und entspricht einem Qualitätssiegel. Er erfordert unter anderem Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und mehrjährige Praxiserfahrung. Die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer ist Pflicht. Die Bezeichnung „Beratender Ingenieur“ darf führen, wer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist.
Beratende Ingenieure sind dem Gemeinwohl verpflichtet und üben ihre Tätigkeit selbständig aus. Ihre Unabhängigkeit bedeutet die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen. Als unabhängige Planer oder Berater sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Regeln verpflichtet. Mit ihrer praktischen Erfahrung und fachlichen Expertise sind sie ideale Partner für alle Bereiche ihrer fachspezifischen Dienstleistung.